MAKLER
sind gewerblich befugte (vom Versicherer unabhängige) Vermittler für
Versicherungsgeschäfte.
MEHRFACHVERSICHERUNG
Wenn ein VN für dasselbe Interesse (Risiko) und dieselbe Gefahr bei mehreren VR
Verträge abschließt, ohne dass die VS den
(s. a. VERSICHERUNGSWERT) übersteigen, spricht man von einer Mehrfach- oder
Mitversicherung (§ 58 VersVG). Übersteigen die VS den Versicherungswert, so
handelt es sich um eine Doppelversicherung (Regelung §§ 59 und 60).
MERKANTILER MINDERWERT
Wertminderung, die trotz Reparatur eines Unfall-Kraftfahrzeuges eintritt,
insbesondere bei neuwertigen Fahrzeugen. Man geht davon aus, dass eine
unfallbedingte Reparatur den allfälligen Verkaufserlös mindert.
MG
Mietengesetz
MUM
(engl.) Monetary Union Member = Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschafts-
und Währungsunion
NEU
FÜR ALT
Abzug von einer Entschädigungsleistung, wenn die V zum Zeitwert vereinbart ist
und nach dem Schadensfall neue Sachen/Gebäude beschafft bzw. neugebaut werden.
(s. a. AFA, AMORTISATION)
NW (Nbw)
Neuwert (Neubauwert), häufigste Versicherungsform in der Sach-V., es wird im
Schadensfall die Entschädigung ohne Amortisationsabzug festgelegt, sofern dieser
nicht über 60% liegt, im Regelfall ist die NW-Entschädigung an eine
Wiederaufbaufrist (max. 3 Jahre) gebunden (Ausnahmen bereits im Rahmen einer (s.
a. ALLRISK/ALLGEFAHREN-Versicherung möglich