MAKLER
sind gewerblich befugte (vom Versicherer unabhängige) Vermittler für Versicherungsgeschäfte.

MEHRFACHVERSICHERUNG

Wenn ein VN für dasselbe Interesse (Risiko) und dieselbe Gefahr bei mehreren VR Verträge abschließt, ohne dass die VS den
(s. a. VERSICHERUNGSWERT) übersteigen, spricht man von einer Mehrfach- oder Mitversicherung (§ 58 VersVG). Übersteigen die VS den Versicherungswert, so handelt es sich um eine Doppelversicherung (Regelung §§ 59 und 60).

MERKANTILER MINDERWERT
Wertminderung, die trotz Reparatur eines Unfall-Kraftfahrzeuges eintritt, insbesondere bei neuwertigen Fahrzeugen. Man geht davon aus, dass eine unfallbedingte Reparatur den allfälligen Verkaufserlös mindert.

MG
Mietengesetz

MUM

(engl.) Monetary Union Member = Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion

NEU FÜR ALT
Abzug von einer Entschädigungsleistung, wenn die V zum Zeitwert vereinbart ist und nach dem Schadensfall neue Sachen/Gebäude beschafft bzw. neugebaut werden. (s. a. AFA, AMORTISATION)

NW (Nbw)
Neuwert (Neubauwert), häufigste Versicherungsform in der Sach-V., es wird im Schadensfall die Entschädigung ohne Amortisationsabzug festgelegt, sofern dieser nicht über 60% liegt, im Regelfall ist die NW-Entschädigung an eine Wiederaufbaufrist (max. 3 Jahre) gebunden (Ausnahmen bereits im Rahmen einer (s. a. ALLRISK/ALLGEFAHREN-Versicherung möglich