TAXE
In der gesamten Schadensversicherung : Festsetzung des Versicherungswertes durch
Vereinbarung auf einen bestimmten Betrag (gem. § 57 VersVG) - nur unter
bestimmten Voraussetzungen möglich (derzeit wenig gebraucht).
TEILWERT-VERSICHERUNG
Unter dieser V.-Form versteht man eine (kaum mehr angewendete) V von vorwiegend
brennbaren Teilen eines Gebäudes
TRVB
Technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz
TÜV
Technischer Überwachungs-Verein
ÜBERVERSICHERUNG
liegt vor, wenn der versicherte Wert (bei einem oder mehrerer Versicherer) über
dem effektien Wert liegt - bringt bestenfalls zuviel bezahlte Prämien und die
Gefahr des Vorwurfes eines geplanten Versicherungsbetruges.
UNTERVERSICHERUNG
liegt vor, wenn der versicherte Wert (Versicherungssumme) am Schadenstag nicht
dem effektiven Wert entspricht.
UNTERVERSICHERUNGSVERZICHT
Kann unter bestimmten Voraussetzungen in der Sach-V. mit dem VR vereinbart
werden, z.B. mittels ??INDEXKLAUSEL oder für Kleinschäden von 1 - 5%. (Absolut
bei ??ERSTRISIKOVERSICHERUNG).
UV
Unfallversicherung