TAXE
In der gesamten Schadensversicherung : Festsetzung des Versicherungswertes durch Vereinbarung auf einen bestimmten Betrag (gem. § 57 VersVG) - nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (derzeit wenig gebraucht).

TEILWERT-VERSICHERUNG
Unter dieser V.-Form versteht man eine (kaum mehr angewendete) V von vorwiegend brennbaren Teilen eines Gebäudes

TRVB

Technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz

TÜV

Technischer Überwachungs-Verein

ÜBERVERSICHERUNG
liegt vor, wenn der versicherte Wert (bei einem oder mehrerer Versicherer) über dem effektien Wert liegt - bringt bestenfalls zuviel bezahlte Prämien und die Gefahr des Vorwurfes eines geplanten Versicherungsbetruges.

UNTERVERSICHERUNG
liegt vor, wenn der versicherte Wert (Versicherungssumme) am Schadenstag nicht dem effektiven Wert entspricht.

UNTERVERSICHERUNGSVERZICHT
Kann unter bestimmten Voraussetzungen in der Sach-V. mit dem VR vereinbart werden, z.B. mittels ??INDEXKLAUSEL oder für Kleinschäden von 1 - 5%. (Absolut bei ??ERSTRISIKOVERSICHERUNG).

UV
Unfallversicherung