Kraftfahrzeug Versicherung - Privatkunden

 

   
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Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, welche die Kosten für Aufwendungen aus gesetzlichen Ersatzansprüchen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) geschädigter Dritter (auch bei grober Fahrlässigkeit) sowie die Kosten für die Abwehr ungerechtfertigter Ersatzansprüche deckt.

 
 

Bei den Haftpflichtversicherungen für Automobile hat man die Wahl zwischen normaler Haftpflichtversicherung (gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung), einer Teilkasko- und einer Vollkasko-Versicherung. Kasko-Varianten können mit oder ohne Selbstbehalt vereinbart werden. Mit Selbstbehalt sind zwar die laufenden Prämien geringer, im Schadensfall fallen aber Kosten an. Ohne Selbstbehalt verhält es sich genau umgekehrt. Für welche Variante man sich entscheidet, kann man davon abhängig machen, ob man sich als sehr sicheren Fahrer einstuft und eher weniger unterwegs ist.

   
>> Haftpflicht:
 

Bei Eigenverschulden wird nur der Fremdschaden abgedeckt, der Schaden am eigenen Fahrzeug muss selbst bezahlt werden. Wegen der geringen Prämienunterschiede und des höheren Versicherungsschutzes empfehlen wir eine Mindestversicherungssumme von 15 Mio. Euro zu wählen (Beinhaltet in den meisten Fällen einen Freischaden).

   
>> Elementarkasko:
 

Diese, früher auch Teilkaskoversicherung genannt, deckt unter anderem, Parkschäden Vandalismus, Naturgewalten (Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel usw.), Diebstahl, Raub sowie Berührung des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild ab.

   
>> Kollisionskasko (Vollkasko):
 

Die Vollkaskoversicherung umfasst den Deckungsbereich der Teilkaskoversicherung und bietet darüber hinaus Versicherungsschutz für Schäden durch z.B. selbstverschuldeten Unfall (ein unmittelbar, von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis). Hinweis: reine Brems-, Bruch- und Betriebsschäden sind dabei nicht versichert.

 

Einige Versicherungsanstalten bestehen bei Abschluss einer KFZ-Vollkaskoversicherung oder einer KFZ-Teilkaskoversicherung für Kraftfahrzeuge, die keine Neufahrzeuge sind auf ein Besichtigungsgutachten, um Vorschäden am Kraftfahrzeug auszuschliessen.

 

WIichtiger Hinweis: Bis zum Vorliegen eines geforderten Besichtigungsgutachtens besteht keine Deckung aus der KFZ-Kasko-Versicherung.

 

Werden bei der Besichtigung Vorschäden festgestellt, können diese Schäden (bis zu ihrer Behebung) vom Versicherunsschutz ausgeschlossen werden. Bei schwerwiegenden Beschädigungen hat die Versicherungsanstalt das Recht, Ihren Antrag auf Kasko-Deckung abzulehnen

 

Die Kosten der Begutachtung sind (bis auf wenige Ausnahmen) vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen.

 

Weiterführende Informationen:

>> Hinweise zur KFZ-Selbstanmeldung
>> Rechner "Motorbezogenen Versicherungssteuer"
>> Bonus- / Malusrechner
>> KFZ Pickerlabfrage
   

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Bitte richten Sie Ihre Anfrage über unser >> Kontaktformular an unser Büro!