Kraftfahrzeug Versicherung -
Privatkunden
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Die
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist eine
Pflichtversicherung, welche die Kosten für
Aufwendungen aus gesetzlichen Ersatzansprüchen
(Personen-, Sach- und Vermögensschäden) geschädigter
Dritter (auch bei grober Fahrlässigkeit) sowie die
Kosten für die Abwehr ungerechtfertigter Ersatzansprüche
deckt. |
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Bei den
Haftpflichtversicherungen für Automobile hat man die
Wahl zwischen normaler Haftpflichtversicherung
(gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung), einer
Teilkasko- und einer
Vollkasko-Versicherung. Kasko-Varianten können mit
oder ohne Selbstbehalt vereinbart werden. Mit
Selbstbehalt sind zwar die laufenden Prämien geringer,
im Schadensfall fallen aber Kosten an. Ohne Selbstbehalt
verhält es sich genau umgekehrt. Für welche Variante man
sich entscheidet, kann man davon abhängig machen, ob man
sich als sehr sicheren Fahrer einstuft und eher weniger
unterwegs ist. |
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Haftpflicht:
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Bei
Eigenverschulden wird nur der Fremdschaden
abgedeckt, der Schaden am eigenen Fahrzeug muss
selbst bezahlt werden. Wegen der geringen
Prämienunterschiede und des höheren
Versicherungsschutzes empfehlen wir eine
Mindestversicherungssumme von 15 Mio. Euro zu
wählen (Beinhaltet in den meisten Fällen einen
Freischaden). |
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Elementarkasko: |
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Diese,
früher auch Teilkaskoversicherung genannt, deckt
unter anderem, Parkschäden Vandalismus,
Naturgewalten (Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel
usw.), Diebstahl, Raub sowie Berührung des in
Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild
ab. |
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Kollisionskasko (Vollkasko): |
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Die
Vollkaskoversicherung umfasst den
Deckungsbereich der Teilkaskoversicherung und
bietet darüber hinaus Versicherungsschutz für
Schäden durch z.B. selbstverschuldeten Unfall
(ein unmittelbar, von außen her plötzlich mit
mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis).
Hinweis: reine Brems-, Bruch- und
Betriebsschäden sind dabei nicht versichert. |
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Einige
Versicherungsanstalten bestehen bei Abschluss
einer KFZ-Vollkaskoversicherung oder einer
KFZ-Teilkaskoversicherung für Kraftfahrzeuge,
die keine Neufahrzeuge sind auf ein
Besichtigungsgutachten, um Vorschäden am
Kraftfahrzeug auszuschliessen.
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WIichtiger Hinweis:
Bis zum Vorliegen eines geforderten
Besichtigungsgutachtens besteht keine Deckung
aus der KFZ-Kasko-Versicherung.
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Werden
bei der Besichtigung Vorschäden festgestellt,
können diese Schäden (bis zu ihrer Behebung) vom
Versicherunsschutz ausgeschlossen werden. Bei
schwerwiegenden Beschädigungen hat die
Versicherungsanstalt das Recht, Ihren Antrag auf
Kasko-Deckung abzulehnen
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Die Kosten der Begutachtung sind (bis auf wenige
Ausnahmen) vom Versicherungsnehmer selbst zu
tragen. |
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Weiterführende Informationen: |
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Hinweise
zur KFZ-Selbstanmeldung |
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