Für die Abwicklung von Schäden im Umfang der
Leistungen unseres Schadensmanagements zu Verträgen,
die nicht über OVSΞ vermittelt wurden, stellen wir
ein Honorar in der Höhe von 10% der Schadenssumme
(ausstehenden Forderung) in Rechnung, unabhängig
von letztlich erbrachten Leistungen durch den
Versicherer. OVSΞ behält sich das Recht vor,
nach eingehender Prüfung der Aktenlage die
Abwicklung abzulehnen oder abzubrechen, wenn
Umstände bekannt sind oder im Nachhinein bekannt
werden, die eine Aussicht auf Erfolg vereiteln (z.B:
fehlender Deckungsumfang, grobe Verletzung der
Obliegenheiten, Leistungsfreiheit der VU wegen
ausstehender Prämienzahlung, Verdacht auf
Versicherungsbetrug, falsche oder unvollständige
Information durch VN an OVSΞ). |