Schadenversicherung |
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Personenversicherung |
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Durch den Abschluss von Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen kann der/die UnternehmerIn für sich und die Hinterbliebenen Vorsorge treffen. Hierbei sollten Notfälle wie Tod, Invalidität, Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, aber auch die Höhe der Pensionsleistungen während des bevorstehenden Ruhestandes beachtet werden. |
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Prüfen Sie, inwieweit Ihre gesetzliche Sozialversicherung mögliche Risiken und Kosten deckt. Es könnte sinnvoll sein, zusätzlich private Versicherungen abzuschließen, wobei zwischen Versicherungsverträgen, die ausschließlich zur Abdeckung eines Risikos dienen und solchen, die zusätzlich mit einem Sparvorgang verbunden sind, zu unterscheiden ist. |
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Für den Betriebsbereich kommen etwa folgende Versicherungen in Betracht (auf die zahlreichen Arten von Versicherungen mit überwiegendem Sparcharakter wird in diesem Zusammenhang nicht eingegangen, da sie eher dem Privatbereich zuzuordnen sind): |
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- | Abfertigungsversicherung |
| deckt die vom/von der UnternehmerIn an die ArbeitnehmerInnen zu leistenden Abfertigungszahlungen |
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- | Unfallversicherung |
| eine einmalige Leistung bei Todesfall, Rente bzw. bei dauernder Invalidität, Bergungs- und Heilungskosten sowie weiterer Nebenleistungen |
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- | Krankenversicherung |
| Ersatz der Spitals- und Arztkosten |
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- | Rentenversicherung |
| monatliche Rente zur Ergänzung der Sozialversicherungspension |
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- | Risiko-Ablebensversicherung |
| Rente bzw. eine einmalige Leistung zur Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall |
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- | Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung |
| sorgt bei dauerndem Ausfall des/der UnternehmerIn bei Krankheit und Körperverletzung primär für die Weiterzahlung der Prämien einer abgeschlossenen Lebensversicherung; darüber hinaus kann auch eine monatliche Rentenzahlung vereinbart werden |
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Versicherungsnehmer und versicherte Personen müssen nicht ident sein; eine Versicherung kann (unter bestimmten Voraussetzungen) auch auf eine dritte Person abgeschlossen werden. Ebenso müssen im Todesfall nicht unbedingt die Erben die EmpfängerInnen der Leistung sein. |